Wissenswertes

Babyschwimmen

1. Warum zum Babyschwimmen?

Ein neugeborenes Kind kennt das Element Wasser bereits aus dem Mutterleib, deshalb wird es ab dem 4. Lebensmonat die Zeit im Wasser mit den Eltern sehr genießen. Alle Bewegungsabläufe sind im Wasser viel leichter zu vollziehen als außerhalb. Wasser stimuliert die Bewegungsfähigkeiten und die Sinnesfähigkeiten des Babys, es vermittelt neue Eindrücke und fördert die geistige Aufnahmefähigkeit des Kindes.

Im Babyschwimmen wird kein Kind das richtige Schwimmen lernen, sondern spielerische Erfahrungen im Element Wasser machen! Es soll nichts lernen müssen, sondern Spaß mit den Eltern und den anderen Kindern im Wasser haben und dabei noch gymnastische Bewegungen machen.

Von vielen Eltern wird heute die geistige Entwicklung auf Kosten der Anregung der körperlichen Entwicklung gefördert. Die körperliche Entwicklung wird durch die Wassererfahrung nachhaltig beeinflußt, das Wasser wirkt auf alle Organsysteme, besonders auf die Atmung. Das Kind lernt im Wasser früher als an Land, sich zielgerichtet zu bewegen und findet große Freude an dieser Fähigkeit. Die geistige Entwicklung wiederum wird durch den engen Eltern-Kind-Kontakt gefördert, das Vertrauen und die Sicherheit von Kind, aber auch von Eltern, im Umgang miteinander wächst. Das eigenständige Tun des Kindes wird durch die Körpererfahrung im Wasser verbessert. Die soziale Entwicklung profitiert durch den Kontakt zu anderen Kindern und Eltern und dem gemeinsamen Spiel.

2. Voraussetzungen beim Kind

Alle Kinder ab dem 3. Lebensmonat können teilnehmen, wenn sie keine Infekte haben und die Nasenatmung nicht behindert ist. Das Kind sollte altersgemäß entwickelt sein; Schluck-, Husten- und Niesreflex müssen vorhanden sein; das Kind sollte den Kopf heben und halten können.

3. Voraussetzungen bei den Eltern

Eltern, die ihr Kind zum Babyschwimmen begleiten, sollten sich sicher im brusttiefen Wasser bewegen können. Selbst schwimmen zu können ist keine Grundnotwendigkeit, hilft aber sehr, denn eventuelle Unsicherheit wird sich auf das Kind übertragen, was den Zielen des Babyschwimmens entgegenläuft.

4. Voraussetzungen am Ort


5. Was ist mitzubringen?

Als Badebekleidung benötigt Ihr Kind eine Schwimmwindel. Papierwindeln sind im Wasser abzulegen, da sie sich vollsaugen und den Schwerpunkt des Kindes so verändern, daß die Wasserlage negativ beeinträchtigt wird (man kann sich vorstellen, was das bedeutet ...).

Ein großes Badehandtuch.

Körpercreme oder –öl für hinterher.

Essen/Trinken – nach dem Schwimmen haben die Kinder meist einen gewaltigen Appetit – wenn der gestillt ist, schlafen sie meist schon auf dem Weg nach Hause ein; ein nicht unerwünschter Nebeneffekt.

6. Das Kind darf nicht ins Wasser wenn es

Achtet auf die Signale Eures Babys während der Kursstunde! Wenn es beginnt, sich unwohl zu fühlen, ist es Zeit, das Wasser zu verlassen. Bei kleinen Säuglingen kann das schon nach 10-15 Minuten der Fall sein, bei größeren ist wahrscheinlich schwieriger, sie am Ende zum Verlassen des Wasser zu bewegen.

7. Zum Thema “Chlor”

Entgegen der landläufigen Meinung ist nicht Chlor der Auslöser für Erscheinungen, wie trockene, gereizte Haut oder “Kaninchenaugen”. Reizstoffe entstehen erst aus der Verbindung von Chlor mit z.B. Schweiß, Schmutz, Körper- oder Sonnenlotion etc. Es ist daher unbedingt notwendig, daß Eltern mit ihren Kindern vor Betreten des Wasser duschen, um die o.a. Stoffe von der Haut zu entfernen.

8. Babysauna

Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, auch schon junge Säuglinge (ab 4. Lebensmonat) saunabaden zu lassen. Als Voraussetzungen dafür gelten:
  • das Kind ist gesund (keine Infektionen) und altersgemäß entwickelt
  • das Kind ist nicht frisch geimpft
  • Zu beachten sind - neben den allgemeinen Saunabaderegeln - allerdings folgende Punkte:
  • Säuglinge verfügen noch nicht über ein voll funktionsfähiges System zur Tempe-raturregelung. Daher sollen die Saunagänge entweder nur bei niedrigen Temperaturen stattfinden (60° C - 5-7 Minuten) oder es soll ein kurzer (bis 3 Minuten) aber kräftiger Wärmereiz (80-90° C) stattfinden.
    Es kann hilfreich sein, dem Kind vor dem Saunagang das Gesicht mit Wasser zu benetzen, damit der erste Wärmereiz nicht zu unangenehm wird. Die Abkühlung nach dem Saunagang soll sanft erfolgen. Also: erst an die frische, kühle Luft, dann vorsichtig den Körper abgießen. Das Tauchbecken halte ich nicht für angezeigt. Das Kind soll nach dem Saunagang ausreichend trinken. Schön ist es, wenn während des Saunaganges gestillt wird, da die Muttermilch in der warmen Atmosphäre auch besonders gut fließt.
    Auf Signale des Kindes achten. Nicht die Uhr sagt, wann es Zeit ist, die Sauna zu verlassen, sondern das Kind, wenn es unmißverständlich deutlich macht, daß die Zeit zur Abkühlung gekommen ist (Eltern kennen ihre Kinder am besten).
    Zwei Saunagänge sind ausreichend für Kinder.
    Ab dem 2. Lebensjahr kann der Saunagang von Kindern ähnlich wie bei erwachsenen Saunaanfängern gehandhabt werden.

    9. Versicherung

    Während des Aufenthaltes im Schwimmbad ist Ihr Kind haftpflichtversichert.
    Für Begleitpersonen kann keine Haftung übernommen werden.



    Viel Spaß bei unseren “Baby-Delphinchen”