Wissenswertes
Babyschwimmen
1. Warum zum Babyschwimmen?Ein neugeborenes Kind kennt das Element Wasser bereits aus dem Mutterleib, deshalb wird es ab dem 4. Lebensmonat die Zeit im Wasser mit den Eltern sehr genießen. Alle Bewegungsabläufe sind im Wasser viel leichter zu vollziehen als außerhalb. Wasser stimuliert die Bewegungsfähigkeiten und die Sinnesfähigkeiten des Babys, es vermittelt neue Eindrücke und fördert die geistige Aufnahmefähigkeit des Kindes.
Im Babyschwimmen wird kein Kind das richtige Schwimmen lernen, sondern spielerische Erfahrungen im Element Wasser machen! Es soll nichts lernen müssen, sondern Spaß mit den Eltern und den anderen Kindern im Wasser haben und dabei noch gymnastische Bewegungen machen.
Von vielen Eltern wird heute die geistige Entwicklung auf Kosten der Anregung der körperlichen Entwicklung gefördert. Die körperliche Entwicklung wird durch die Wassererfahrung nachhaltig beeinflußt, das Wasser wirkt auf alle Organsysteme, besonders auf die Atmung. Das Kind lernt im Wasser früher als an Land, sich zielgerichtet zu bewegen und findet große Freude an dieser Fähigkeit. Die geistige Entwicklung wiederum wird durch den engen Eltern-Kind-Kontakt gefördert, das Vertrauen und die Sicherheit von Kind, aber auch von Eltern, im Umgang miteinander wächst. Das eigenständige Tun des Kindes wird durch die Körpererfahrung im Wasser verbessert. Die soziale Entwicklung profitiert durch den Kontakt zu anderen Kindern und Eltern und dem gemeinsamen Spiel.
2. Voraussetzungen beim Kind
Alle Kinder ab dem 3. Lebensmonat können teilnehmen, wenn sie keine Infekte haben und die Nasenatmung nicht behindert ist. Das Kind sollte altersgemäß entwickelt sein; Schluck-, Husten- und Niesreflex müssen vorhanden sein; das Kind sollte den Kopf heben und halten können.
3. Voraussetzungen bei den Eltern
Eltern, die ihr Kind zum Babyschwimmen begleiten, sollten sich sicher im brusttiefen Wasser bewegen können. Selbst schwimmen zu können ist keine Grundnotwendigkeit, hilft aber sehr, denn eventuelle Unsicherheit wird sich auf das Kind übertragen, was den Zielen des Babyschwimmens entgegenläuft.
4. Voraussetzungen am Ort
- Das Beckenwasser hat Trinkwasserqualität und hat eine Temperatur von mindestens 33° C
- Die Wassertiefe sollte bei 140-150 cm liegen (Brusttiefe). Optimal ist ein höhen-verstellbarer Boden.
- Das Becken sollte mindestens 10x12 m groß sein.
- Die Gruppengröße darf 15 Kinder plus einer Begleitperson nicht übersteigen.
- Der Aufenthalt im Wasser dauert nicht länger als 30 Minuten.
- Die Kursleitung ist erfahren im Umgang mit Säuglingen und deren Eltern, ausgebildete/r Rettungsschwimmer/in und hat eine Ausbildung im Bereich Babyschwimmen. Optimal ist ein von der normalen Schwimmhalle abgetrennter Bereich.
- Umziehmöglichkeiten für die Kinder sind in der Halle gegeben.
- Eine freundliche, zuwendungsreiche Atmosphäre, die es erlaubt, Kinder und Eltern gemeinsam das Element Wasser zu erkunden. Der Schwerpunkt sollte auf der Unterstützung der vorhandenen Fähigkeiten auch durch Individualbetreuung liegen.
- Viele Spielsachen, Bälle aller Art, Schwimmtiere, Luftballons, Gymnastikmatten und Stäbe sollen Eltern und Kind zum eigenständigen Spiel ermuntern. Als Schwimmhilfen sollten zunächst die Pool-Nudel, das Schwimmbrett und später Schwimmflügel zum Einsatz kommen.
- Der Kurs sollte sich über ca. 6 Einheiten erstrecken und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis haben.
- Es hilft, sich vorher mal eine Stunde anzusehen.
5. Was ist mitzubringen?
Als Badebekleidung benötigt Ihr Kind eine Schwimmwindel. Papierwindeln sind im Wasser abzulegen, da sie sich vollsaugen und den Schwerpunkt des Kindes so verändern, daß die Wasserlage negativ beeinträchtigt wird (man kann sich vorstellen, was das bedeutet ...).
Ein großes Badehandtuch.
Körpercreme oder –öl für hinterher.
Essen/Trinken – nach dem Schwimmen haben die Kinder meist einen gewaltigen Appetit – wenn der gestillt ist, schlafen sie meist schon auf dem Weg nach Hause ein; ein nicht unerwünschter Nebeneffekt.
6. Das Kind darf nicht ins Wasser wenn es
- Entzündungen in Ohren oder Augen,
- Durchfall
- Pilzerkrankungen
- ansteckende Krankheiten
- Fieber hat oder
- gerade geimpft wurde.
7. Zum Thema “Chlor”
Entgegen der landläufigen Meinung ist nicht Chlor der Auslöser für Erscheinungen, wie trockene, gereizte Haut oder “Kaninchenaugen”. Reizstoffe entstehen erst aus der Verbindung von Chlor mit z.B. Schweiß, Schmutz, Körper- oder Sonnenlotion etc. Es ist daher unbedingt notwendig, daß Eltern mit ihren Kindern vor Betreten des Wasser duschen, um die o.a. Stoffe von der Haut zu entfernen.
Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, auch schon junge Säuglinge (ab 4. Lebensmonat) saunabaden zu lassen. Als Voraussetzungen dafür gelten:
Es kann hilfreich sein, dem Kind vor dem Saunagang das Gesicht mit Wasser zu benetzen, damit der erste Wärmereiz nicht zu unangenehm wird. Die Abkühlung nach dem Saunagang soll sanft erfolgen. Also: erst an die frische, kühle Luft, dann vorsichtig den Körper abgießen. Das Tauchbecken halte ich nicht für angezeigt. Das Kind soll nach dem Saunagang ausreichend trinken. Schön ist es, wenn während des Saunaganges gestillt wird, da die Muttermilch in der warmen Atmosphäre auch besonders gut fließt.
Auf Signale des Kindes achten. Nicht die Uhr sagt, wann es Zeit ist, die Sauna zu verlassen, sondern das Kind, wenn es unmißverständlich deutlich macht, daß die Zeit zur Abkühlung gekommen ist (Eltern kennen ihre Kinder am besten).
Zwei Saunagänge sind ausreichend für Kinder.
Ab dem 2. Lebensjahr kann der Saunagang von Kindern ähnlich wie bei erwachsenen Saunaanfängern gehandhabt werden.
9. Versicherung
Während des Aufenthaltes im Schwimmbad ist Ihr Kind haftpflichtversichert.
Für Begleitpersonen kann keine Haftung übernommen werden.
Viel Spaß bei unseren “Baby-Delphinchen”